Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des Kunden, die von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

b) Rücktritt unsererseits bleibt vorbehalten bei Verzug des Kunden hinsichtlich anderer Forderungen von uns oder wenn durch eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden unsere Forderung gefährdet erscheint.

§ 2 Angebote/Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend. Eingehende Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder die aufgrund unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten erforderlich werden, sowie Änderungen in Gestaltung und Ausstattung unserer Produkte bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§ 3 Preise

Unsere Preise gelten in Euro ab unseren jeweiligen Produktionsstätten zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

§ 4 Druckvorlagen und Entwürfe

a) Vom Kunden gelieferte Filme, Reinzeichnungen und Manuskripte sind verbindlich; die Folgen darin enthaltener Fehler gehen zu Lasten des Kunden. Stellt der Kunde Filme und Andrucke zur Verfügung, so müssen diese nach den Richtlinien FOGRA/BVD angefertigt sein. Bei der Verwendung derartiger Druckvorlagen sind Farbabweichungen innerhalb der von FOGRA/BVD vorgegebenen Grenzen zulässig. Bei anderen Druckvorlagen sind größere Abweichungen zulässig.

b) Der Kunde ist verpflichtet, Korrekturabzüge und Ausfallmuster zu prüfen und mit dem Produktionsfreigabevermerk zurückzusenden. Kosten, die durch nachträgliche Abänderungen auf Veranlassung des Kunden entstehen, werden dem Kunden berechnet.

c) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

§ 5 Urheberrecht und Schutzrechte Dritter

a) Erfolgen Lieferungen nach Manuskripten, Zeichnungen oder sonstigen Angaben und Unterlagen des Kunden, und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Kunde uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Das Urheberrecht an eigenen Originalen, Filmen und dergleichen und das Recht der Vervielfältigung verbleiben uns vorbehalten ausdrücklich anderweitiger Regelung.

b) Datenträger, Filme, Druckplatten, Stanzwerkzeuge und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

c) Falls nicht anders vereinbart, werden die uns gelieferten Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Stanzwerkzeuge und andere Gegenstände, die vom Kunden bis zum 31. Januar des Folgejahres nicht abgefordert sind, vernichtet.

§ 6 Datenschutz/Adressen

Wir wissen, wie wichtig der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Daten ist. Mit dieser Erklärung geben Sie uns Ihr Einverständnis, dass wir die Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten und nutzen dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Wir sind berechtigt, die zur Angebotserstellung bzw. Auftragsdurchführung erforderlichen Daten bei uns zu speichern. Wir nutzen diese Informationen für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung (bei Rechnungskauf auch für erforderliche Prüfungen).

Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Bestellungen und Marketingangebote zu kommunizieren sowie Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten (auch per Fax oder E-Mail, wenn Sie einverstanden sind).

Wir beauftragen andere Unternehmen und Einzelpersonen mit der Erfüllung von Aufgaben für uns. Dazu gehören die Aussendung der Produkte, die Sendung von Prospekten, Briefen, Faxen oder E-Mails. Die Dienstleister dürfen Ihre persönlichen Informationen jedoch nicht zu anderen Zwecken benutzen und sind verpflichtet die Informationen gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzgesetzes zu behandeln.

Um Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten, speichern und analysieren wir bestimmte technische Informationen. Dies sind Cookies, die Internet-Protocoll-Adresse (IP), die Uniform Resource Locators (URL), E-Mail-Adressen, Passwörter und ggf. Bestellhistorien.

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzgesetzes ist die Kaai Kalender GmbH, Senefelderstr. 8, 73760 Ostfildern

§ 7 Lieferung, Verzug, Schadensersatz

a) Lieferung und Versand erfolgen ab unseren jeweiligen Produktionsstätten auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

b) Liefertermine sind grundsätzlich Circatermine und verstehen sich abgehend ab Lieferwerk. Sie gelten nur wenn 4 Wochen vorher die Druckfreigabe des Kunden vorliegt.

c) Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, es sei denn, dass uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

d) Beruht der Verzug auf nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, die wir mit der im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausgewählt haben, so hat der Kunde nur ein Rücktrittsrecht.

e) Der Kunde ist mit der Auslieferung der Ware ohne Valutierung bis zu 4 Wochen vor Termin einverstanden.

f) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere auf Prüfung der Andrucke und Abgabe der Druckreif-Erklärung nicht nach, so ist uns nach erfolgsloser Fristsetzung von drei Tagen der Rücktritt vom Vertrag möglich.

g) Bei Bestellung auf Abruf hat der Kunde die Ware innerhalb von 3 Monaten abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen liegen. Wir sind berechtigt, die auf Abruf stehende Ware auf Kosten des Kunden zu versichern.

h) Steht uns Schadensersatz statt Leistung zu, so sind wir berechtigt, ohne Nachweis 15 % des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer zu verlangen, wenn der Kunde nicht das Entstehen eines geringeren Schadens nachweist. Wir sind berechtigt, auf Nachweis einen darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen.

§ 8 Beanstandungen

a) Die Gefahr stehen gebliebener Fehler geht mit der Druckreif-Erklärung auf den Kunden über.

Erfolgt der Transport der Ware durch die Bahn, Post, einen Spediteur oder Frachtführer, so darf der Auftraggeber eine offensichtlich auf dem Transport beschädigte Ware nur abnehmen, wenn der Transportunternehmer den Schaden anerkennt.

b) Offensichtliche Mängel (einschließlich solcher Mengenfehler oder Falschlieferungen) gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Sendung gerügt werden.

c) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 9 Zahlung

a) Unsere Rechnungen, die mit dem Datum des Versandtages ausgestellt werden, sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Kein Skonto wird auf Fracht, Porto, Versicherungen oder sonstige Versandkosten gewährt.

b) Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür anteilsmäßige Vorauszahlung verlangt werden.

c) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen; in diesem Fall gilt gewährter Zahlungsaufschub als nicht vereinbart, Forderungen aus Wechseln und Schecks werden sofort fällig. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Kunde uns gegenüber in Verzug befindet.

d) Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu völligen Bezahlung aller, auch später fällig gewordener Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Kunden an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Kunde tritt jetzt bereits die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab.

Tatsächlich oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten durch notwendig werdende Interventionen durch uns hat der Kunde zu erstatten.

Nehmen wir zahlungshalber Wechsel an, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Bezogenen (Kunde und Dritter).

b) Bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an vom Kunden angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen gemäß § 369 HGB zu.

§ 11 Impressum

a) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Esslingen.

b) Ist ein Teil des Vertragsinhalts aus irgendwelchen Gründen unwirksam, dann berührt das den Vertrag insgesamt nicht. Der unwirksame Teil ist nach seiner wirtschaftlichen Zielsetzung zu ersetzen.

c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtgesetzes ist ausgeschlossen.

 
Kaai Kalender GmbH, Oktober 2004

 
Samstag, 31. Juli 2010

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